Gewalt verhindern und deeskalieren

Der Umgang mit Gewalt und Aggression gehört zum Arbeitsalltag privater Sicherheitsdienste dazu. Ob bei der Einlasskontrolle vor einer Diskothek oder einem Restaurant, bei der Taschenkontrolle zu einem Event oder auch bei der Citystreife im Stadtpark. Schnell können vermeintlich harmlose Situationen umschlagen und schnelles Handeln erforderlich machen. Nur, wie genau handelt ein Sicherheitsdienst in solche Momenten korrekt? Welche Befugnisse hat die Security?

Risiko Gewalt im Einsatz: Arbeitsalltag im Sicherheitsdienst

Samstagabend, 22 Uhr: Partystimmung vor einer Berliner Diskothek. Trotzdem die Location schon gut gefüllt ist, wartet eine feierfreudige Menschenmenge darauf, eingelassen zu werden. Zwei draußen stehende Sicherheitsmitarbeiter regeln in Absprache mit ihren innen eingeteilten Kollegen den Einlass.

Plötzlich nähert sich eine Gruppe von fünf jungen Männern, offensichtlich stark alkoholisiert, und verlangt lautstark, sofort in die Location gelassen zu werden. Um unnötige Auseinandersetzungen in der Diskothek zu vermeiden, wird ihnen der Zutritt vom Sicherheitspersonal versagt. Eben noch zu Scherzen aufgelegt, beginnen die jungen Männer nun zu pöbeln und sich der Security aggressiv zu nähern.

Was darf die Security und was nicht?

Nicht nur bei Einlasskontrollen können solche Situationen jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen eskalieren. Private Sicherheitskräfte erleben kritische Konfliktsituationen in den verschiedensten Einsatzbereichen, wie zum Beispiel:

  • Personenschutz
  • Citystreife
  • Objektschutz
  • Werkschutz
  • Mall Guard

In solchen Momenten ist angemessenes Handeln wichtig, um die Situation nicht komplett eskalieren zu lassen. Aber was ist angemessen? Vereinzelt tauchen immer wieder Meldungen in der Presse auf, über gewaltsame Zugriffe von Sicherheitskräften. Das ist weder angemessen noch erlaubt, denn Security Dienste müssen sich an die ihnen gegebenen Befugnisse halten.

Sicherheitsdienste agieren nach dem sogenannten Jedermannsrecht. Sie haben lediglich zivile Befugnisse, keine Polizeibefugnisse. Insofern dürfen sie mit gewaltsamen Handlungen nur in Notwehr und zur Verteidigung gegen gewaltsame Angriffe einsetzen.

Was zählt als gewaltsamer Angriff?

Ein gewaltsamer Angriff ist von der Definition her eine gezielte Einwirkung mit feindlichem Vorsatz oder Willen. Dabei muss nicht unbedingt eine körperliche Berührung stattfinden, auch wenn das in der Regel der Fall ist.

  • Treten
  • Schlagen
  • Bedrohen
  • Beleidigen
  • Werfen von Gegenständen
  • Und mehr

Dennoch sollte auch hier Gegengewalt nur als absolut letztes Mittel in Notwehr und zur Verteidigung gewählt werden. Mit einer entsprechend fundierten Ausbildung der Sicherheitsmitarbeiter ist angestrebte Deeskalation die bessere Option.

Deeskalation durch den Sicherheitsdienst bei Gewalt ist oberstes Ziel

Professionelle Sicherheitsfachkräfte verfügen in der Regel über fundiertes Wissen in Selbstverteidigungs- oder Nahkampftechniken. Nichtsdestotrotz ist die physische Lösung von Konfliktsituationen der letzte Ausweg, den ein Sicherheitsdienst wählen sollte.

Viele Situationen lassen sich durch gezielte Deeskalationstechniken, wie etwa spezielle rhetorische Fertigkeiten, erfolgreich lösen. Diese lernt man zum Beispiel im Zuge einer Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO).

Deeskalation: Situationen erfolgreich entschärfen

Der erste Schritt zur erfolgreichen Deeskalation ist in erster Linie das korrekte Einschätzen einer potenziellen Gefahrensituation. Die Security Mitarbeitern sollten in solchen Situationen ruhig und besonnen reagieren und sich möglichst nicht provozieren lassen. Schließlich repräsentieren sie im Einsatz immer ein anderes Unternehmen oder einen Auftraggeber.

Mit entsprechend rhetorischen Fähigkeiten können sie dem Gegenüber das Gefühl vermitteln, dass sie seine Situation verstehen und nachvollziehen können. Hilfreich ist hier ein gemäßigter Tonfall und das Ignorieren von hervorgebrachten Beleidigungen, so schwer das in manchen Situationen auch fallen mag.

Und was, wenn alles Reden nichts hilft? Dann greift in der Notwehr wieder das Jedermannsrecht. Doch das sollte, wie gesagt, der letzte Ausweg sein.

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